„Entwicklung des Baugebiets südwestlich des Westrings“ Rede

Entwicklung Baugebiet „südwestlich des Westrings“

Ich werde zuerst unseren Antrag begründen und, wenn notwendig, noch auf verschiedene irreführende Argumente, die sich nicht aus unserem Antrag ableiten lassen, der Opposition im Hause eingehen.

Mit unserem Antrag wollen wir den Magistrat beauftragen Angebote bei Entwicklungsgesellschaften einzuholen die in der Lage sind das Baugebiet „Westlich des Westrings“ zu erschließen. Das Baugebiet ist in dem rechtskräftigen FNP der Stadt Seligenstadt als Wohngebiet mit 21,6 ha ausgewiesen.

In unserem Antrag fordern wir „Die Entwicklungsgesellschaft soll im Auftrag und in enger Abstimmung mit der Stadt Seligenstadt die Bodenbevorratung, die fachliche Vorbereitung der Bebauungsplanaufstellung, die Baulandumlegung, die Erschließung und die Vermarktung der Grundstücke vornehmen“.

Das Entwicklungskonzept soll eine schrittweise Umsetzung des Gebietes ermöglichen.

Unterschiedliche Bauformen sollen möglich sein. Außerdem sollen Flächen für bezahlbaren Wohnraum und für Infrastrukturmaßnahmen sowie Ausgleichsflächen vorgesehen werden.

Ferner soll zwischen dem Gewerbegebiet und dem Wohngebiet ein Mischgebiet ausgewiesen werden (dies ist nach dem BauGBuch auch zwingend vorgeschrieben).

Dies ist unser Antrag. Die Beweggründe zu unserem Antrag sind:

  1. Zur Zeit sind in Seligenstadt keine Wohnbaugrundstücke zu einem bezahlbaren Preis zu erwerben. Grundstücke sind zuletzt mit € 750/qm geschrieben worden.
    Diese Situation läßt keine Möglichkeit zu, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und verursacht eine sehr starke Innenstadtverdichtung die zwar sinnvoll sein kann, aber nicht immer für die umliegenden Anwohner und das Stadtbild erfreulich ist.
  2. Die Finanzierung einer solchen Maßnahme läßt die finanzielle Situation nicht zu. Die Inangriffnahme würde zwingend eine Darlehensaufnahme erfordern. Diese wird von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt.
    Zudem erfordert heute eine Bebauungsplanaufstellung bzw. Planung einen wesentlich höheren Aufwand wie in den früheren Jahren, als wir als Stadt noch selbst unsere Planungen vornahmen.
    Zum Verfahren sind heute umfangreiche Gutachtenerforderlich, angefangen von der Beschaffenheit des Bodens, des Grundwassers, des Naturschutzes, des Ausgleichs, der Auswirkungen in jeder Hinsicht auf die Stadt, wie Lärm oder auch der finanziellen Belastungen der zu erweiternden Infrastruktur und andere Themen.
    Ich habe dies deshalb so ausführlich geschildert, um zu erklären, warum wir den Antrag der Grünen Fraktion ablehnen. Was hier durch diesen Antrag gewollt wird, wird erst im Verfahren erarbeitet. Denn nur bei einer vorliegenden Planung können die entsprechenden Untersuchungen vorgenommen werden. Vorher ist das nur Kaffeesatzleserei.
  3. Die Durchführung des Verfahrens liegt in einer Hand mit einer starken Bindung an die Stadt. Es sind von der Stadt keine finanziellen Vorleistungen zu erbringen. Alle Kosten der Aufstellung, der Umlegung und schließlich der Erschließung werden von der Gesellschaft getragen. Auch für die notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen (z.B. Deckung der Betreuungseinrichtungen), ist ein Beitrag zu erwirtschaften.
    Deshalb sind alle Einwendungen der Opposition hier nur der Versuch die Bevölkerung zu verunsichern.
  4. Die Grundstücke werden derzeit als Ackerfläche genutzt. Nur durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird ein Mehrwert erzielt.
    Die Grundstückseigentümer erhalten die Erstattung einen Anfangswertes z.B. € 70 – 80/qm, wie dies bei der Umlegung in anderen Verfahren auch üblich ist. Und sie erhalten auch den Vorzug Grundstücke zu erwerben zu dem Endpreis. Dabei wäre zu überlegen ob ein Baugebot durch eine Satzung erfolgen sollte. Dies bleibt allerdings späteren Überlegungen vorbehalten.

Fazit

  1. Grundstückseigentümer erhalten einen fairen Einwurfswert
  2. Die Stadt Seligenstadt hat durch dieses Verfahren viele Vorteile, deshalb führen immer mehr Kommunen diese Verfahren durch.
  3. Durch die Bodenbevorratung stehen nach Abschluss des Verfahrens mehr Grundstücke dem Markt zur Verfügung.
    Im Übrigen möchte ich der Behauptung entgegentreten die Stadt habe überhaupt keinen Grund in diesem Gebiet. Die Stadt Seligenstadt hat immerhin, meines Wissens, bis zu 20% der Fläche.

In unserem Antrag wollen wir nur eine schrittweise Umsetzung vorsehen, d.h., dass nicht sofort das gesamte Wohngebiet zur Vermarktung zur Verfügung steht, sondern nur Abschnittweise.
Dazu gibt es viele Gründe, z.B. um längerfristig den Grundstücksmarkt zu beeinflussen, aber auch der Landwirtschaft entgegen zu kommen, aber auch um sich keine Probleme bei der Infrastruktur – z.B. bei der Kinderbetreuung zu schaffen.

Ein weiterer Vorteil ist der Ausbau des Westrings.

Die beiden Anträge der Bündnis90/Die Grünen lehnen wir ab. Die Begründung unserer Ablehnung zu ihrem Antrag ein Folgekostenkonzept erstellen zu lassen, ergibt sich aus meinem Beitrag.
Ihr weiterer Antrag eine Bürgerversammlung für dieses Vorhaben durchzuführen müssen wir auch ablehnen. Wir sind in einem Vorstadium, dieser Beschluss beinhaltet noch nicht einmal einen Aufstellungsbeschluss, was soll dann eine Bürgerversammlung wenn überhaupt keine Fakten vorliegen über die gesprochen werden kann.
Im Bauplanungsverfahren gibt es für die Öffentlichkeit genügend Möglichkeiten Ihre Meinung bzw. Bedenken einzubringen.
Ein Ausschluss der Bürgerschaft erfolgt damit auf keinen Fall.

Abschließend lassen Sie mich feststellen, unser Antrag ist der Versuch neues Wohnbauland zu schaffen. Ob dies gelingt hängt von vielen Faktoren ab.

Wir stehen dazu und bitten um ihre Unterstützung.


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