SPD-Fraktion: Ist soziales Projekt gefährdet?
Bei der Rechnung, die die CDU-Fraktion, hier insbesondere der Fraktionsvorsitzende Joachim Bergmann, in einem Presseartikel aufgestellt hat, handelt es sich wirklich um eine „interessante“ Rechnung. Bei dem Gelände zur Verwirklichung des Projektes „Wohnikum“ handelt es sich nicht um ein „Geschenk der Stadt Seligenstadt“, sondern um ein Grundstück, welches vom Eigentümer im Rahmen der Erbpacht dem „Wohnikum“ zur Verfügung gestellt wird und somit einem sozialen Zweck zugeführt wird. Dies bedeutet allerdings keine Gewinnmaximierung.
1,2 Millionen Euro verschenkt? Bürgermeister a.D. Rolf Wenzel hat diese Berechnung überprüft und kommt zu einem ganz anderen Ergebnis.
Die Stadt Seligenstadt hat, weil es sich bei dem angeführten Areal um kein Baulandentwicklungsgebiet handelt, keine rechtliche Grundlage, einen Umlegungsbeitrag zu erheben, da das gesamte Gelände einer Eigentümergemeinschaft gehört und somit keine Beitragspflicht besteht.
Eine Forderung als Infrastrukturbeitrag könnte nur im Rahmen eines städtebaulichen Rahmenvertrages aus freiwilliger Basis durchgesetzt werden, aber nicht in Höhe von 50 Prozent des Wertausgleiches wie die CDU glaubt durchzusetzen.
Zur Berechnung können als Wertausgleich allerdings nicht 12.000 qm, sondern nur 8.240 qm herangezogen werden, da ein Teil von 2.800 qm bereits als erschlossen gilt. Als Bodenwert für das Grundstück kann von einem Einbringungswert von ca. 80,00 Euro pro qm ausgegangen werden. Dies bedeutet, dass das Grundstück einem Eigentumswert von ca. 659.000,00 Euro entspricht. Für Grünflächen, Straßen und öffentliche Anlagen werden in der Regel 40 Prozent abgerechnet. So verbleiben zur baulichen Nutzung noch 4.944 qm. Die Kosten, um das Gebiet bebaubar – das heißt, einen Bauungsplan zu erstellen, Straßen, Grünflächen, Wasser, Kanal, usw. – zu machen, müssen mit mindestens 100,00 Euro pro qm angenommen werden.
Nehmen wir einen Endwert des qm-Preises von ca. 360,00 Euro an, so verbleibt ein Betrag von 77,00 Euro pro qm für den Grundstücksbesitzer – ein Vorteil von 636.000,00 Euro.
Für Infrastrukturmaßnahmen, die laut rechtlicher Regelung zu beziffern ist, könnte eventuell auf freiwilliger Basis ein Beitrag von 20 Prozent erzielt werden. Dies wären ca. 130.000,00 Euro, für den Vorteil der ganzen Fläche.
Die Politik will aber nur ein Drittel der Fläche für die Bebauung freigeben, so dass höchstens eine Beteiligung von ca. 40.000,00 Euro erzielt werden könnte.
Diese Berechnung ist fiktiv, weil die bauliche Grundstücksnutzung auf das generationenübergreifende Wohnen eingeschränkt ist und keiner Gewinnmaximierung unterliegt. An diesem Projekt sollen sich nicht nur finanziell gut ausgestattete Menschen beteiligen können, sondern jedem, dem dieses Projekt teilnehmen möchte. Aus diesem Grund sind die Grundstückseigentümer bereit, ihr Grundstück im Rahmen einer Erbpacht dem Verein „Wohnikum“ zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund sieht die SPD in Seligenstadt den oben angegebenen „fiktiven Gewinn“ als einen Zuschuss zu einem sozialen Wohnprojekt, welches der Stadt Seligenstadt gut zu Gesicht steht.
Abschließend stellt Fraktionsvorsitzende Heide Wolf fest: „Wer mit solchen Berechnungen gegen ein soziales Vorhaben Stimmung mache, zeige sein wahres Gesicht. Ich sehe es so, dass gegen diese für Seligenstadt neue Idee eines sozialen Miteinanders gearbeitet werden soll. Verstehen kann ich diesen Standpunkt allerdings nicht“.