Klage Studiengebühren

Liebe Genossinnen und Genossen,

 

die hessische SPD kämpft für einen sozial gerechten Zugang auch zum Studium an hessischen Hochschulen. Deshalb wird die SPD-Landtagsfraktion im ersten Quartal dieses Jahr eine Klage gegen das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren vor dem Staatsgerichtshof erheben.

 

Darüber hinaus findet eine Unterschriftenkampagne für eine Verfassungsklage statt.

Zu diesem Zweck müssen mindestens ein Prozent der wahlberechtigten Hessinnen und Hessen einen Antrag gestellt haben, das sind derzeit 43.308 Personen.

Voraussetzung ist die eigenhändige Unterzeichnung des Antrags beim Einwohnermeldeamt und die Bescheinigung über die Stimmberechtigung, die auch das Amt ausstellt.

 

Der Unterbezirksvorstand hat beschlossen, diese Kampagne zu unterstützen und deshalb am

 4. Februar um 16 Uhr 30

(Treffpunkt Einwohnermeldeamt, Grafenstr. 31)

 

mit einer großen Anzahl von Genossinnen und Genossen die Unterschrift beim Einwohnermeldeamt gemeinsam zu leisten.

Bitte pünktlich sein, da der Termin auch der Presse mitgeteilt wird.

 

Benötigt wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, das benötigte Formular muss vor den Augen der VerwaltungsmitarbeiterInnen unterschrieben werden. Danach wird es abgestempelt.

 

Wir wollen mit dieser Aktion unsere vehemente Ablehnung gegen die Einführung von Studiengebühren in Hessen zum Ausdruck bringen, da der Zugang für sozial Schwächere  erschwert wird und das Gesetz im Widerspruch zur hessischen Verfassung steht.

 

Wolfgang Glenz                                                       Michael Siebel

Unterbezirksvorsitzender                                           Schriftführer